Garagen und Parkplätze
Die baulichen Vorschriften für Parkbauten, Garagen und Parkplätze werden ebenfalls im Gewerbebau geregelt. Grundsätzlich lässt sich sagen, dass das Ziel eines geeigneten Parkraums ist, dass wenig Platz möglichst effizient genutzt werden soll. Jedoch bedeutet dies einen Mindestgröße des Parkplatzes von ca. 40m³ bis 50m³ pro Auto, wobei in einem Parkhaus noch zusätzlich eine Geschosshöhe von mindestens 3m vorgeschrieben wird. Ebenso muss genügend Platz für die Fahrgänge mit einberechnet werden.
Anhand dieser Beispiele lässt sich erkennen, dass es viele spezifische Baurichtlinien im Gewerbebau gibt. Jeder einzelne gewerbliche Bau hat seine genauen Auflagen, die strengstens eingehalten werden müssen. Aus diesem Grund werden viel Wissen und Erfahrungen aus dem jeweiligen Gewerbe vorausgesetzt.