Gaststätten und Beherbergungsbetriebe
Jeder Bereich im Gewerbebau setzt bestimmte Kenntnisse und ein spezifisches Fachwissen voraus, um nach den baulichen Richtlinien entsprechend zu bauen.
Gaststätten und Beherbergungsbetriebe zählen zum Gewerbebau. Bereits in der Planungsphase müssen einige ergonomische, architektonische und wirtschaftliche Aspekte miteinbezogen werden. Beginnend bei dem Eingang der Gaststätte, der möglichst direkt zum Gastraum führen soll. Dieser muss von außen als auch von innen gut beleuchtet sein. Grund dafür ist, dass sich die Gäste beim Kommen und Gehen einfach orientieren können. Weiters muss die Gastraumgröße an den geforderten Fassungsraum und der späteren gewählten Einrichtung angepasst werden. Dabei ist zu beachten, dass viele Gäste die Sitzplätze in den Raumecken bevorzugen als die in den Nischen. An diesem Punkt ist es zum Beispiel von Vorteil, wenn man bestimmte Kenntnisse im Gewerbebau vorweisen kann.
Weitere Vorgaben im Gewerbebau für Gaststätten wären, dass die Wege zu den Toiletten und Waschräumen den Aus- und Eingangsverkehr bzw. die Bedienungswege nicht behindern sollten. Außerdem ist es verpflichtend, dass Personalräume und die Gaststätte streng getrennt sind.